Marktregeln

Marktregeln

* Geschäftsbedingungen / Marktordnung

Ein Vertrag zwischen Standinhaber und Veranstalter ist neben der schriftlichen Bestellung ebenso zustande gekommen, sobald der Platz befahren/betreten wird bzw. Waren ausgepackt werden. Gleichzeitig erkennt jeder Standbetreiber (Mieter) sowie jeder Besucher mit Betreten des Veranstaltungsgeländes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Marktordnung sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungshalle verbindlich an. Rückmeldung des Veranstalters erfolgt nur, wenn die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann.

* Zulassung / Ausstellungsgegenstand

Am Markt können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich. Zugelassen sind ausschließlich Exponate und nur   Waren die zum Thema Oldtimer passen. Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt. Verkaufsverbot besteht für Waffen, Pornographische Artikel, lebende Tiere und Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Jeglicher Ausschank von Getränken ist verboten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, an seinem Stand Name und/oder Firmenbezeichnung anzubringen. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.

* Fremdwerbung

Jegliche Fremdwerbung auf unseren Märkten ist ohne unsere Zustimmung strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.

* Haftung des Standbetreibers

Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.

* Absage durch den Händler

Eine Absage ist nur bis 72 Std. vor Marktbeginn zulässig. Später eingehende Absagen werden akzeptiert, jedoch die Standgebühr zu 100% berechnet. Teilnehmer/Händler, die trotz Anmeldung unentschuldigt fehlen, denen wird die entgangene Standgebühr plus eine Vertragsstrafe von 100,- €  nachberechnet. Bei Nichtzahlung werden gerichtliche Schritte eingeleitet.  Zudem behält sich der Veranstalter für die Zukunft Marktverbot vor.

* Platzzuteilung

Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters (Projektzentrum Dresden) vorgenommen. Ein Anspruch des Teilnehmers/Händlers auf einen bestimmten Standplatz (Stammplatz oder Wandplatz) besteht nicht. Hallenwände, Türen, Säulen etc. dürfen nicht mit Waren dekoriert werden. Elektro- und sonstige Installationen sind vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.

* Auf- und Abbauzeiten

Die gemieteten Flächen können zum Aufbau am Vortag der Veranstaltung von 15:00 -19:00 Uhr sowie am Markttag ab 07:00 -09:00 Uhr vorher genutzt werden. Wer angemeldet ist, hat seinen Stand bis eine Stunde vor Marktbeginn zu beziehen, danach erlischt die Reservierung und der Platz kann neu vergeben werden. Der Abbau der Stände bzw. das Einpacken der Ware ist erst nach Marktschluss ab 17:00 Uhr (bis 20:00 Uhr) zulässig.

Wer früher den Stand abbaut wird aus der Händlerliste für künftige Teilemärkte gestrichen und mit der sofortigen Zahlung einer Strafe in Höhe von 100,- Euro belastet.

* Einfahrtregeln

Fahrzeuge dürfen nicht in der Halle verbleiben- ausgenommen Exponate und Oldtimer. Bei denen muss die Batterie abgeklemmt sowie der Tankinhalt auf ein Minimum reduziert sein. Pro Anmeldung/Stand werden nur 2 Personen als Standpersonal akzeptiert. Zusätzlich anwesende Personen müssen eine reguläre Eintrittskarte erwerben.

* Fahrzeuge / Standpersonal

Pro Anmeldung/Stand werden nur 2 Personen als Standpersonal akzeptiert. Zusätzlich mitkommende Personen zahlen eine reguläre Eintrittskarte. In Städten mit Pauschalpreis (aufbauen bis 10 Meter) ist ein Zusammenschluss mehrerer Händler auf 10 Meter ist nicht gestattet.

* Standtiefe / Berechnung von Eckständen

Die Standtiefe beträgt je nach Reservierung 3 bzw. 5 Meter. Bei Eck- oder Kopfständen wird die Standtiefe zur Standlänge dazugezählt.

* Abfälle und Müll

Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird eine Strafe von 100,- Euro dem Standbetreiber in Rechnung gestellt.

* Haftungsausschluss

Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste  oder Sachbe-schädigung die dem Standinhaber oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen (Parkplatz-benutzung eingeschlossen). Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung des Veranstalters zu regeln. Der Standinhaber ist verpflichtet auf seine Kosten eine  Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung vom Veranstaltungs-gelände bzw. des jeweiligen Verkaufsstandes des Mieters. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD-Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden.